01.02.2024
(Es gilt das gesprochene Wort.)
Anrede,
beginnen will ich meine Ausführungen auch in diesem Jahr mit dem Dank an alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, die an dem Haushalt 2024 und den beiden Wirtschaftsplänen mitgewirkt haben. Sie haben wieder ein gutes Werk erstellt, das ihre profunden Kenntnisse nachweist, und eine gute Basis für unsere Arbeit in diesem Jahr 2024 darstellt. Dafür herzlichen Dank von meiner Fraktion und mir.
Meine Damen und Herren, bei der Einbringung des Haushalts 2024 hat der Magistrat uns dargelegt, dass er fünf Ziele durch den Haushalt erreichen will:
- Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltes
- Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes
- Beibehaltung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
- Keine Neuverschuldung
- Abbau des Investitionsstaus
Und alle diese Ziele sind im vorliegenden Entwurf verwirklicht.
Und für alle diese Ziele verdient und bekommt der Magistrat die uneingeschränkte Unterstützung, wenn nicht von uns allen – wie eigentlich verdient – so doch zumindest von der SPD Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung.
Die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts ist die unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass die Stadtverordnetenversammlung tatsächlich noch in der Lage ist, Stadtallendorf in seiner Entwicklung zu führen und den Menschen in unserer Stadt die gewollten und gewünschten Angebote und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Es ist simpel gesagt die Voraussetzung für unsere Handlungsfähigkeit.
Genehmigungsfähigkeit erreichte der Haushaltsplan nicht direkt, denn der Ergebnishaushalt weist ein zahlungswirksames Defizit von 3,8 Mio. € aus, so dass nur ein Ausgleich 2. Klasse erfolgen konnte: Nämlich durch einen Ausgleich der Fehlbedarfe im ordentlichen Ergebnis über Rückgriff auf die Rücklagen aus Überschüssen. Doch auch dieser wäre in Vorjahren gescheitert, wenn nicht der Finanzplanungserlass vom 11.10.2023 eine Veränderung gebracht hätte. Mit einer Deckung des Defizites im Finanzhaushalt im Planungszeitraum 2023 bis 2027 durch ungebundene Liquidität und einem positivem Zahlungsmittelbestand am Ende des Planungszeitraumes ist die – von mir in ihrer Bedeutsamkeit schon gewürdigte – Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2024 gesichert.
In der Darstellung dieser Berechnung hat die Verwaltung dankenswerter Weise auf die Unterscheidung von gebundener und ungebundener Liquidität hingewiesen, die für uns Parlamentarier extrem wichtig ist. Denn damit wissen wir, dass nicht jeder Euro, der in unserer Rücklage ist, von uns frei verwendet werden kann. Das ist in diesem HH-Jahr vielleicht nicht ganz so wichtig, aber für die Zukunft recht bedeutsam.
Mit der Genehmigungsfähigkeit ist auch der zweite Zielpunkt erreicht, denn es muss kein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden.
Gleichzeitig erledigt sich das vierte Ziel, keine Neuverschuldung vorzunehmen. Denn das wäre bei dem vorgesehenen Weg zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit nicht zulässig.
Als drittes Ziel ist die Beibehaltung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer benannt. Das dieses erreicht wurde ist schon in der Haushaltssatzung abzulesen.
Damit bietet die Stadt Stadtallendorf nun schon seit Jahren den Bürgerinnen und Bürgern und den Gewerbetreibenden und der Industrie eine verlässliche Basis für ihre Abgaben, was alle Betroffenen sicher zu schätzen wissen.
Und diese Hebesätze sind die niedrigsten rational zu vertretenden Steuersätze, die der Stadt möglich sind.
Es sei an dieser Stelle noch einmal allen, hier in der Stadtverordnetenversammlung und in unserer Stadt in Erinnerung gerufen: Diese Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer sind genau die vom Land festgelegten Nivellierungshebesätze für diese Steuern. Was heißt das? Bei allen Berechnungen im kommunalen Finanzausgleichssystem setzt das Land für die städtischen Steuereinnahmen diese Hebesätze an und auf den daraus erzielten oder theoretisch zu erzielenden Erträgen werden die von der Stadt abzuführenden Beträge berechnet. Damit würde eine Unterschreitung der Nivellierungssätze dazu führen, dass Stadtallendorf Umlagen für Steuern abführen müsste, die sie gar nicht erhalten hat. Eine Überschreitung hingegen würde zu Erträgen für unsere Stadt führen, an denen alle anderen Kommunen nicht über den Finanzausgleich partizipieren könnten und würden. Gerade bei dieser lukrativen Konsequenz einer Erhöhung ist es umso bürger- und wirtschaftsfreundlicher darauf zu verzichten, wie wir es mit dem Haushalt 2024 erneut tun wollen.
Wenn wir uns an dieser Stelle die Steuereinnahmen insgesamt anschauen, so ist erfreulicherweise eine Erhöhung von 5 Mio. € bei der Gewerbesteuer und eine von über 620 K€ beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ausgewiesen, während die Grundsteuer stagniert.
Gleichzeitig steigen von den erhöhten Steuereinnahmen die zu zahlenden Umlagen, obwohl der Kreis trotz schwierigster eigener Haushaltslage auf eine Erhöhung der Kreis- und Schulumlage verzichtet hat: Von 69 Mio. € Steuereinnahmen werden 42,4 Mio. € an Umlagen weitergereicht: Neben 4,9 Mio € Gewerbesteuerumlage sind es 18 Mio. € Kreisumlage, 12,4 Mio. € Schulumlage, aber auch 4 Mio. € Solidaritätsumlage und 3 Mio. € Heimatumlage. Damit gehen praktisch 50 % unserer gesamten Aufwendungen in diesen Bereich der Umlagen. Das zeigt, welche Bedeutsamkeit Stadtallendorf auch für die anderen Kommunen hat. Dessen sollten sich diese vielleicht etwas mehr bewusst machen.
Es ist in der öffentlichen Diskussion die auf Kreisebene beschlossene Aussetzung des Kreisentwicklungsfonds und der Ehrenamtspauschale kritisiert und bedauert worden. Diese Entscheidung ist sicher vor allem für die ehrenamtliche Tätigkeit ein bedauernswerter Schritt. Aus der Sicht von Stadtallendorf ist jedoch klar, dass eine Kreisumlagenerhöhung zur Finanzierung dieser beiden Positionen ein Verlustgeschäft dargestellt hätte. Insofern ist es gut, dass wir uns dem Lamento anderer nicht angeschlossen haben.
Insgesamt wird im Haushaltsentwurf für die Finanzerträge eine Erhöhung von fast 400 K€ erwartet, was auf das gestiegene Zinsniveau bei Geldanlagen aber auch auf das gestiegene Zinsniveau für interne Darlehen zurückgeführt wird. Damit macht sich die insgesamt problematische Inflation in unserem Haushalt auch positiv bemerkbar.
Im Ergebnishaushalt werden, wenn man von Steuern und Umlagen absieht, etwas mehr als 3 Mio. € mehr verausgabt als in 2023. Der größte Teil davon wird von der Personalkostenerhöhung verursacht. Fast 1 Mio. € mehr müssen aufgewendet werden. Darin enthalten sind die starken Lohnerhöhungen der letzten Tarifverträge, die allen Bediensteten gegönnt sein mögen, aber vor allem auch fast 10 neue Stellen im Bereich der ErzieherInnen. Diese Entwicklung ist unvermeidlich wenn wir die berechtigten Erwartungen der Eltern hinsichtlich der Betreuung ihrer Kinder erfüllen wollen. Die wir ja auch erfüllen müssen, denn der Anspruch darauf ist gesetzlich verbürgt, und jedes Kind, dass bei uns keine Betreuung findet, kann theoretisch in Nachbarorten betreut werden unter Kostentragung durch Stadtallendorf. Daran sollten wir uns erinnern, wenn ich mich nachher den Investitionen zuwende.
Mit der großen Position der Mehraufwendungen, nämlich mehr als 800 K€ für Mieten an DuI, ist dann die Ausgabensteigerung bis auf zwingende Kostensteigerungen auch schon aufgeklärt. Und die erhöhten Mietzahlungen an DuI sind auch kein unerklärliches Phänomen: Wir finden darin wieder alle gestiegenen Kosten, die wir alle aus dem privaten Lebens- und Wohnbereich kennen: Gestiegene Energiekosten, höhere Kosten für Reparaturen und Handwerker, höhere Preise bei Anschaffungen. Und natürlich kommen in diesem Jahr auch erstmals die nicht unerheblichen Mietzahlungen für das neue Feuerwehrgerätehaus hinzu.
Damit können wir den Ergebnishaushalt in seiner Gesamtheit bewerten als sparsam und gelungen. Und voll zustimmungswürdig.
Wenn wir uns jetzt dem Finanzhaushalt zuwenden, so werden Sie, meine Damen und Herren, sich erinnern, dass von den fünf Zielen des Haushalts noch eines nicht positiv abgearbeitet ist: Der Abbau des Investitionsstaus.
Für 2024 sind investive Auszahlung von 7,7 Mio. € vorgesehen, zu denen noch investive Haushaltsreste von 8 Mio. € kommen, so dass in 2024 über 15 Mio. € für Investitionen zur Verfügung stehen. Eine stattliche Summe.
Welches sind die großen Investitionen im städtischen Haushalt?
Im Fachbereich 2 sind es 1,22 Mio. € für Sportstätten, hier vor allem die Fortsetzung und Komplettierung des Stadionausbaus mit Laufbahnen, und 450 K € für die Stadthalle, die mit ihren 25 Jahren im Jubiläumsjahr einen merklichen Sanierungsbedarf hat, vor allem im Bereich der Akustikanlage und der Technik.
Im Fachbereich 3 sind es Investitionen von 2,9 Mio. € vor allem im Bereich Sicherheit und Ordnung mit 160 K €, im ÖPNV mit dem Fortschreiten des barrierefreien Ausbaus der Bus-Haltestellen für 500 K € und über 2 Mio. € bei der Gefahrenabwehr, mit denen die notwendige Komplettierung der Ausstattung der Feuerwehren angegangen wird.
Meine Damen und Herren, wir haben im Januar das Feuerwehrgerätehaus in der Kernstadt der Nutzung übergeben. Ein sehr gelungener Bau, der mit seiner Ausstattung auf Sicht die Bedürfnisse der Feuerwehr befriedigen wird. Wir wünschen allen Feuerwehrkameradinnen und –kameraden viel Freude bei ihrer Arbeit in diesem Haus und immer einen unfallfreien Verlauf ihrer Einsätze.
Ich will an dieser Stelle zwei Anmerkungen machen:
Zum einen will Ich mir an dieser Stelle die Wiederholung meiner Anmerkung in der letzten Haushaltsrede nicht verkneifen: Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe, die wir gerne erfüllen wegen ihrer Bedeutsamkeit und des tollen Einsatzes aller Mitglieder der Feuerwehr. Aber wir machen dies nach Vorgaben und Vorschriften des Landes. Zu dieser Pflichtaufgabe bekommen wir vom Land für das Feuerwehrgerätehaus einen Zuschuss von sage und schreibe 422.400 €. Die Summe erscheint hoch, aber das täuscht: Es sind nicht einmal 3 % des Bauaufwandes von 16 Mio. €! Das ist keine wirkliche Unterstützung bei dieser wichtigen und teuren Aufgabe. Bei dieser Feststellung bleibe ich, selbst wenn wir jetzt in Wiesbaden Teil dieser Landesregierung sind.
Zum zweiten will ich ihr Augenmerk darauf richten, das es über die gemachte Investition hinaus einen erheblichen Bedarf an weiteren Investitionen für die Feuerwehr gibt, weil sich die Anforderungen an die Fähigkeiten und Ausrüstungen der Feuerwehr im Einsatz ständig steigern. Dies wird eine wichtige Herausforderung für die Zukunft bleiben. Der wir uns stellen müssen und in diesem Haushalt ja bereits tun.
Im Fachbereich 4 gehen die Investitionen von über 2,7 Mio. € in den Grundstücksverkehr (316 K €), Umwelt- und Naturschutz (286 K €) , Städtebauplanung (155 K €), Verkehrswege (1,5 Mio. €).
Hinter diesen Ansätzen stehen eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die die kontinuierliche Bearbeitung der relevanten Aufgaben im FB 4 abbilden.
Meine Damen und Herren, schon bis hierhin zeigt sich, dass der Anspruch der Auflösung des Investitionsstaus, die vierte Forderung, aufgelöst wird.
Dabei finden sich die größten Investitionen auf Grund der Funktionsverteilung gar nicht in Haushalt der Stadt sondern im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs DuI veranschlagt sind und abgewickelt werden. Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen.
Da ist das schon eben angesprochene Feuerwehrgerätehaus, für das in 2024 Ausgaben von 470 K € bei eingeplanten Förderzuschüssen von 1,6 Millionen, von denen 1,2 Mio, € Zuschüsse der KfW für angemessene energetische Auslegung sind.
Für die Aufstellung der Feuerwehrgaragen in Schweinsberg sind 600 k € vorgesehen.
Im Bereich der Einrichtungen für die Betreuung unserer Kinder sind es gleich drei Maßnahmen, die in 2024 im Wirtschaftsplan stehen:
Für die Kita St. Martin, deren Sanierung und Erweiterung mit Kosten von 3,3 Mio. € geplant ist, laufen in 2024 die Planungen mit einen Ansatz von 50 K € an.
Die Erweiterung der Kita Hatzbach, geplant mit 1,5 Mio. €, wird im HH-Jahr mit Kosten von 1 Mio. € angesetzt. Gleichzeitig ist eine Förderung von 500 K € vorgesehen, von denen 350 K € Förderung für die klimagerechte Realisierung der Baumaßnahme sind.
Die dritte Maßnahme ist der Bau des Familienbildungszentrums mit integrierter Kindertagesstätte, die in ihrer Realisierung mit stolzen Gesamtkosten von 7 Mio. € veranschlagt ist, von denen bereits über 1 Mio. € geleistet wurden. In 2024 sind Baukosten von 4 Mio. € vorgesehen, zu denen 1,4 Mio. € Fördermittel von Seiten des Bundes fließen sollen.
Die Tatsache einer solch hohen Förderung von Bundesebene macht klar, dass dieses Bauvorhaben etwas ganz besonderes darstellt. Wir verwirklichen dort nicht nur eine ideale funktionale Kombination von Kita und öffentlicher Einrichtung. Wir gehen auch bei der Technik zur Versorgung der Stätte mit Wärme und Energie neue, zukunftsweisende Wege. Wir werden hier erstmals in unseren städtischen Einrichtungen die Wasserstofftechnologie zum Einsatz bringen. Dies führt zu einer weitreichenden energetischen Autarkie der Einrichtung. Und macht diese zu einem geeigneten Stützpunkt für die Menschen unserer Stadt im Falle von Großschadenslagen. Eine ausgesprochen zukunftsorientierte Entscheidung.
Meine Damen und Herren, nach Errichtung dieser Kita wird diese zunächst von der Kita St. Martin bezogen werden, weil die dort anstehende, oben erwähnte Sanierung eine Auslagerung des Kita-Betriebes verlangt. Eine kostengünstige Lösung für die Problematik. Es ist nun in der Diskussion die Frage aufgetaucht, ob man dann nicht auf die Sanierung der Kita St. Martin verzichten könnte und die Kinder einfach hier belässt.
Ich habe bereits auf die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Kinderbetreuung hingewiesen. Und tatsächliche wird die Kapazität in der neuen Kita zusätzlich zu dem bestehenden Platzangebot, auch dem von St. Martin, benötigt, um die Versorgung in Stadtallendorf sicher zu stellen. Damit ergibt sich keine Verzichtsmöglichkeit für auch nur eine dieser Kita-Baumaßnahmen.
Das letzte große Vorhaben im Wirtschaftsplan, die Erweiterung des DIZ, wird in 2024 mit fast 200 K € Kosten angesetzt bei fast 140 K € Fördermitteln. Dies sind die relativ geringen Anlaufraten zur Finanzierung der Maßnahme, die bisher noch mit 3,7 Mio. € in unserem Plan für 2024 steht. Noch sage ich deshalb, weil dies der reine Planungswert ist, mit dem wir in das Vorhaben eingestiegen sind, zu dem es bis jetzt noch keine Kostenschätzung des realen Bauvorhabens gibt.
Wir wissen aus den Planunterlagen, dass dieser Anbau die technisch-baulichen Herausforderungen als Erweiterung zum Aufbaugebäude perfekt erfüllen wird.
Wir hoffen, dass dieser Bau in seiner Realisierung den Kostenrahmen in etwa einhalten kann. Wissen können wir es noch nicht.
Und es ist natürlich gut, von Anfang an auf größtmögliche Sparsamkeit zu achten. Aber dies muss an den richtigen Stellen zum richtigen Zeitpunkt geschehen!
In der letzten Sitzung zu dem Thema DIZ war dies nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wir haben in einem öffentlichen Wettbewerb einen vorzüglichen Siegerentwurf bekommen, dessen Realisierung wir miteinander beschlossen haben. Zu einem Zeitpunkt, an dem der Architekt noch nicht einmal den förmlichen Planungsauftrag erhalten hat und es noch keine Kostenschätzung gibt, über die Kosten einzelner Bauaspekte den Stab brechen zu wollen ist unangemessen. Wenn man sich nicht grundsätzlich von dem Projekt Erweiterung des DIZ absetzen will, was hoffentlich niemand in dieser Stadtverordnetenversammlung tut, dann muss man miteinander den Weg der Realisierung beginnen und dabei – auf belastbaren Fakten basiert – notwendige Entscheidungen treffen und bei diesen auch eventuelle Freiheiten in der Entscheidung darstellen, bewerten und zu einem Ergebnis führen. Zum richtigen Zeitpunkt an der richtigen Stelle im Projekt.
Und bewusst machen sollten wir alle uns immer wieder, dass das DIZ ein Leuchtturm in unserer Stadt ist. Etwas, was in seiner Bedeutung weit über unsere Stadtgrenzen hinaus wirkt. Etwas, mit dessen Realisierung wir uns den Respekt anderer erworben haben. Dieser Institution durch den Anbau eine unbedingt notwendige Erweiterung und uns als Stadtallendorf eine Vergrößerung unserer Möglichkeiten im Geschichtsbereich zu erschließen, dass sollte unser gemeinsamer Weg sein und bleiben. Ich vertraue da auf die Stadtverordnetenversammlung, auf Sie, meine Damen und Herren.
Wenn wir uns den Wirtschaftsplan der Stadtwerke ansehen, so stellen wir fest, dass auch in 2024 ruhig und unaufgeregt die notwendigen Arbeiten erledigt werden, wie Erschließung von Baugebieten, Sanierung des Anlagenbestands, Sicherstellung der Versorgung. Es gibt keine besonderen Vorhaben und Notwendigkeiten, und das ist sehr beruhigend.
In den Ansätzen des Wirtschaftsplans einberechnet ist die Steigerung aller Gebühren für Wasser, Abwasser und Straßenreinigung, die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung schon vorlag.
Keiner mag als Betroffener höhere Kosten für sich selber. Aber es ist meiner Meinung nach notwendig, an dieser Stelle noch einmal klar darauf hinzuweisen, dass es bei Gebührenerhöhungen eigentlich keine Freiheit der Entscheidung für die städtischen Gremien gibt. Der Gesetzgeber hat uns Kommunen zwingend vorgegeben, wie Gebühren zu berechnen sind. Und in diese Berechnung geht ein, ob Gebühren in den zurückliegenden Jahren kostendeckend, zu hoch oder zu niedrig waren. Damit muss man, wenn zu niedrige Gebühren vorlagen, im Nachhinein die dadurch fehlenden Erträge bezahlen, zusätzlich zu den dann auf jeden Fall erhöhten Kosten. Bei zu hohen Gebühren wird man zwingend durch niedrigere Folgegebühren entlastet. Es geht den Gebührenzahlern aber auch den Stadtwerken kein Geld verloren, es verschiebt sich eventuell nur der Zeitpunkt, wann das Geld fließt. Damit sollten sich die Bürgerinnen und Bürger in Stadtallendorf nicht unbedingt niedrige, sondern vor allem korrekt errechnete Gebühren wünschen. Dem Wunsch haben wir mit den neuen Gebührensätzen meiner Meinung nach entsprochen.
Bevor ich zu einer Gesamtbewertung komme, noch kurz etwas zum den Regelungen im § 9 der Haushaltssatzung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen. Meine Fraktion kann die dort vorgeschlagene Regelung akzeptieren. Bei einem Haushalt unseres Volumens und bei den Kosten, die schon mit kleineren Vorhaben verbunden sind, scheint uns dieser Rahmen nicht zu der Gefahr des Missbrauchs zu führen. Nicht zuletzt, weil alle Fraktionen dieser Stadtverordnetenversammlung im Magistrat vertreten sind.
Unverantwortlich wäre es, wegen dieser Frage die Verabschiedung des Haushalts 2024 hinauszuzögern, wegen der vielen damit verbundenen Verzögerungen der Wirksamkeit vorgesehener Maßnahmen. Deshalb sind wir Sozialdemokraten bereit, jedem mehrheitsfähigen Kompromiss in dieser Frage zuzustimmen. Zum Wohle der gesamten Stadt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun zum Abschluss meiner Ausführungen eine Gesamtbewertung für meine Fraktion vornehmen:
Der Haushalt 2024 ist solide erstellt. Er ist sparsam, sichert aber die Erledigung aller notwendigen, sinnvollen und beschlossenen Vorhaben. Er ist bemerkenswert in der Fülle der angegangenen Investitionsvorhaben, deren Erledigung die Verwaltung vor umfangreiche Aufgaben stellt, deren qualifizierte Erledigung wir auf Grund der guten Erfahrungen aus vorhergehenden Projekten erwarten können. (Hier noch eine kleine Anmerkung: Es sollte für uns alle selbstverständliche Pflicht sein, die Verwaltung bei diesen vielfältigen Aufgaben zu unterstützen, um die optimale Erledigung für uns alle in Stadtallendorf zu erreichen. Und sie nicht durch verzichtbare Aktivitäten mit unnötigen Arbeitsaufträgen zu belasten und von ihren wichtigen Aufgaben zu entfernen. Dies ist jedenfalls meine Meinung.)
Dieser Haushalt bietet mit umfassenden Projekten und Maßnahmen die Basis für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung unserer Stadt.
Meine Damen und Herren, ich kann auch in diesem Jahr bei meiner letztjährigen Feststellung bleiben:
Mit diesem Haushalt kann man sicher sein, dass unsere Stadt auch in den kommenden Jahren ihre Qualität für die Menschen erhält und verbessert, kann man sicher sein, dass wir auch in einigen Jahren noch mit den Angeboten für unsere Einwohnerinnen und Einwohner und unsere Betriebe eine Spitzenposition einnehmen werden.
Der Haushalt in seiner Gesamtheit ermöglicht ein weiteres Jahr des Fortschritts in und für Stadtallendorf. Und dafür danken wir der Verwaltung und dem Magistrat mit Bürgermeister Christian Somogyi an der Spitze.
Und, meine Damen und Herren, für Sie nicht verwunderlich, werden wir Sozialdemokraten dem Haushalt der Stadt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe auch zustimmen.
Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.